Taubeneier große Hagelkörner prasseln aufs Auto, Gewitterstürme knicken Bäume, sintflutartige Regengüsse führen zu Hochwasser. Welche Versicherung zahlt, wenn das Auto Schaden nimmt? Und wann muss der Geschädigte für die finanziellen Folgen selber aufkommen?
Gegen Sturmschäden sind die meisten Autofahrer abgesichert. Vorausgesetzt allerdings, der Wind hat mit mindestens Stärke 8 geblasen. Dann übernimmt die Teilkasko die Kosten für Dellen und Schrammen, etwa durch herumfliegende Äste und Dachziegel. Oder auch dann, wenn der Sturm das komplette Auto verweht und auf die Seite gelegt hat.
Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind sowohl Schäden am parkenden Fahrzeug als auch Kollisionen mit unmittelbar vor das Fahrzeug stürzenden Bäumen oder Ästen. Aber Achtung: Kollidiert der Autofahrer mit einem bereits längere Zeit auf der Straße liegenden Baumstamm, so ist dies keine Sache der Teilkaskopolice mehr; dann hilft nur noch eine Vollkaskoversicherung.
“Es fehlt an der Voraussetzung der unmittelbaren Einwirkung”, erklärt ADAC-Jurist Paul Kuhn. Auch wenn sich der Fahrer während des Unwetters erschrickt und von der Straße abkommt, kann er nicht auf Geld von der Teilkasko hoffen. Solche Folgen übernimmt nur die Vollkaskoversicherung.
Definition
Sturm ist nach den Versicherungsbedingungen eine “wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8”. Nach der Beaufort-Skala entspricht dies einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h: Zweige brechen von den Bäumen, das Gehen im Freien ist erheblich erschwert.Werden Sturmschäden bei der Versicherung gemeldet, so werden diese über die Teilkasko abgerechnet; dieser Schutz ist bei Autos mit Vollkaskopolice automatisch enthalten. Das bedeutet: Es ist nur die sehr viel niedrigere Selbstbeteiligung der Teilkasko fällig, diese beträgt meist 150 Euro im Gegensatz zu 300 bis mehr als 500 Euro bei Vollkasko.
Und noch viel wichtiger: In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, also muss nach der Regulierung auch keine Rückstufung befürchtet werden. Bei einem Vollkaskoschaden hingegen gibt es diese Rückstufung, so dass in den folgenden Jahren eine höhere Versicehrungsprämie bezahlt werden muss.
Schwierig wird es für Autobesitzer, deren Fahrzeug überhaupt keine Kaskopolice hat. “Sie müssten nachweisen, dass eine Gemeinde, Gartenbesitzer oder ein Straßenbetreiber sich nicht ausreichend um die Sicherheit von Bäumen und kommunalen Flächen gekümmert haben, also ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind”, sagt Jurist Kuhn.
Wenn ein Blizzard mit Schnee und Hagel einschlägt, können sich Autofahrer ebenfalls an die Teilkasko halten. Zerbrochene Scheiben werden ausgetauscht, Dellen im Blech und Schäden am Lack können inzwischen durch neue Reparaturmethoden kostengünstig behoben werden. Der Autobesitzer trägt dafür nur die Selbstbeteiligung, die in der Teilkasko meist in Höhe von rund 150 Euro vereinbart wurde.
Unter Umständen verlangt die Versicherung von ihrem Kunden den Nachweis, dass er sich tatsächlich im Unwettergebiet aufgehalten hat. Dafür sind zum Beispiel Hotelrechnungen oder Tankquittungen gut.
Wenn das Auto bei Hochwasser untergeht, gilt eine einfache Faustregel: “Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Kaskoversicherung, kommt das Auto zum Wasser, hat man meist Pech gehabt”, so Experte Kuhn.
Das bedeutet: Wurde das Auto in der Tiefgarage vom Wasser überflutet oder auf der Straße von einer Sturzflut weggespült, tritt die Teilkaskoversicherung ein, sofern der Halter eine abgeschlossen hat. Problematisch ist es aber schon, wenn der Autobesitzer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Nähe eines Hochwasser führenden Flusses abgestellt hat und trotz Warnungen stehen ließ.
Kaum eine Chance auf Schadensersatz haben Autobesitzer, die über eine überflutete Straße fahren und dabei einen Motorschaden erleiden oder mit ihrem Fahrzeug absaufen. Sie müssen damit rechnen, dass ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Dann gibt es keinen Schadensersatz.
Foto: THW














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