Ein teurer Dienstwagen für den Firmenchef? Da reibt sich der Sachbearbeiter beim Finanzamt schon die Hände beim Bearbeiten der Steuererklärung. Denn selbstverständlich unterstellt er, dass dieser Wagen nicht nur geschäftlich, sondern auch privat genutzt wird. Und dann ist Dienstwagensteuer fällig, und nicht zu knapp. Aber nicht in jedem Fall.
Zumindest das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Aktenzeichen 2 K 442/02) ist der Meinung, dass eine private Nutzung nicht unterstellt werden kann, wenn der Steuerpflichtige zwei gleichwertige Privatfahrzeuge unterhält, wie das Szary Blog berichtet. Als Dienstwagen war ein Porsche 911 im Einsatz, privat wurden ein Porsche 928 und ein großer Volvo genutzt.
via Szary Blog
Das Finanzgericht urteilte, in dieser Konstellation “wäre das Halten der beiden (etwa vergleichbaren) privaten Fahrzeuge wirtschaftlich völlig unvernünftig”, wenn die Eheleute stattdessen das betriebliche Fahrzeug für private Zwecke genutzt hätten.
Ob es bei der Entscheidung bleibt, muss abgewartet werden. Die Finanzbehörde hat Revision eingelegt (Az. des BFH: VIII R 42/09).













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