Wer betrunken Auto fährt und einen Unfall baut, bekommt nicht nur Ärger mit Justiz und Autoversicherung, sondern muss sich auf Rückzahlungsforderungen seiner Krankenkasse einstellen. Diese Erfahrung musste ein Autofahrer machen, bei dem sich Tagegeld, Krankenhaus- und Arztkosten nach einem Unfall auf insgesamt 10.000 Euro summierten. Die Krankenkasse forderte 2000 Euro zurück – und erhielt vor dem Sozialgericht Recht.
Sozialgericht Dessau-Roßlau; Urteil vom 24.2.2010, Aktenzeichen: S 4 KR 38/08
Im zugrunde liegenden Fall war der Versicherte volltrunken und mit Canabisrückständen im Blut mit dem Auto verunglückt. Die Behandlungskosten und das gezahlte Krankengeld beliefen sich auf 10.000,- €. Er wurde rechtskräftig wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt. Die Krankenkasse forderte daraufhin 20% der Kosten sowie einen Teil des Krankengelds zurück.













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