Autofahrer sollten auf keinen Fall das Anhaltezeichen der Polizei ignorieren und weiterfahren, dann das erweckt den Verdacht, dass eine Straftat vertuscht werden soll – und kann im schlimmsten Fall tragisch enden; auf jeden Fall kostet es 50 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg.
Also sollte man langsam rechts ranfahren und das Auto dort anhalten, wo es den Verkehr nicht behindert. Das Ausschalten des Motors signalisiert, das man nicht bei nächster Gelegenheit aufs Gas treten und flüchten will, bei Dunkelheit ist es ganz sinnvoll, die Innenbeleuchtung einzuschalten.
Nicht zu vergessen: Handbremse anziehen, Radio leise drehen, Seitenscheibe herunterlassen. Auch für die Polizisten ist eine Kontrolle Stress. Deshalb trägt es zur Beruhigung bei, wenn man die Hände sichtbar auf dem Lenkrad lässt und nicht schon im Handschuhfach oder der Jackentasche nach dem Führerschein kramt. Aussteigen sollte man nur, wenn der Beamte dies verlangt.
Dürfen Beamte in Zivil kontrollieren? Auch bei Zivilstreifen hat der Autofahrer die Pflicht, anzuhalten. Allerdings muss ein Autofahrer nicht zwingend davon ausgehen, dass es sich tatsächlich um echte Polizisten handelt. Setzen die Beamten ihre Dienstmützen auf, ist das aber ein eindeutiges Signal, anzuhalten. Tragen die Beamten Uniform, reicht das nach gängiger Rechtsprechung als Beleg, dass es sich um echte Ordnungshüter handelt.
Was dürfen die Polizeibeamten kontrollieren, was nicht? Nach dem Hinweis auf eine “Allgemeine Verkehrskontrolle” folgt in einem Atemzug immer “Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte”. Die muss der Autofahrer nicht nur dabeihaben, sondern auch aushändigen. Während ein zweiter Beamter Personen- und Fahrzeugdaten via Computer überprüfen lässt, schaut sich der Polizist das Fahrzeug an.
Ist mit der Beleuchtung alles in Ordnung, wie sieht das Reifenprofil aus? Auf Verlangen des Beamten muss der Autofahrer Warndreieck und Verbandskasten vorzeigen. Dies nutzen die Polizisten auch gerne, einen näheren Blick in Koffer- und Innenraum zu werfen – wird möglicherweise Diebesgut transportiert, riecht es nach Alkohol oder Marihuana?
Schöpft der Polizist Verdacht, dass der Fahrer einen
So lässt sich eine körperliche Nähe herstellen, bei der sich Alkohol- oder Drogenkonsum besser “erschnuppern” lassen.
Joint geraucht hat, zieht er die Kontrolle gerne
in die Länge und begutachtet zum Beispiel mit ihm
gemeinsam vermeintlich abgefahrene Reifen
Erhebt der Beamte den Vorwurf, es sei während der Fahrt telefoniert worden, darf er dennoch nicht die Herausgabe des Handys verlangen, um die Anruflisten zu kontrollieren.
Müssen Autofahrer Tests mitmachen, die der Polizist anordnet? Ein Fall aus der Praxis: Auf die Frage nach Alkoholgenuss sagt der Autofahrer, er habe zum Abendessen vor fünf Stunden ein Glas Rotwein getrunken. Antwort des Polizeibeamten: “Dann müssen Sie blasen.”
Das ist falsch. “Müssen” muss der Autofahrer gar nichts, denn er kann weder gezwungen werden, Aussagen zur Sache zu machen, noch muss er bei Tests mitmachen, die ihn belasten können.
Wer es ablehnt, in den Alkomaten zu pusten, muss allerdings damit rechnen, dass der Beamte eine Blutprobe anordnet, die im Krankenhaus oder Polizeirevier von einem Arzt entnommen wird.
Will Polizei oder Arzt darüber hinaus auch noch Tests machen (auf einer Linie laufen, Koordinationsübungen), raten Verkehrsrechtler dringend ab, weil die Ergebnisse solcher Tests fast immer zu Ungunsten des Autofahrers ausfallen – man kann nicht gezwungen werden, mitzumachen.
Noch ein Tipp zum Schluss: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es hinaus. Auch wenn man eine Kontrolle als vermeintliche Schikane empfindet, heißt es immer, kühlen Kopf zu bewahren und höflich zu bleiben. Die Polizeibeamten machen ihren Job, Herumgenöle beschleunigt die Sache nicht, Rumpelstilzchen-Gehabe oder gar Beleidigungen können sehr teuer werden.
Was darf die Polizei?, autobild
Beim Promille- und Drogentest
Der Atem-Alkoholtest kann abgelehnt werden. Bei begründetem Verdacht kann die Polizei aber eine Blutabnahme anordnen. Besteht ein Anfangsverdacht, darf die Polizei Autofahrer zum Pusten in ein Promillemessgerät oder zu einem Drogenschnelltest auffordern. Sie darf auch Koordinationstests verlangen, etwa dass der Autofahrer den Zeigefinger zur eigenen Nase führt. Der Autofahrer wiederum darf das ablehnen. Das gilt für alles, was seine aktive Mitwirkung verlangt. Aber: Weigert sich der Betroffene, darf eine Blutentnahme richterlich angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug geht das auch ohne Richterbeschluss.
Tipp vom Anwalt: Sie haben vor der Kontrolle ein Bier oder ein Glas Sekt getrunken? Wer das auf die Frage des Polizisten nach Alkoholkonsum einräumt, muss mit einem Promilletest rechnen. Die Frage wider besseres Wissen zu verneinen, ist aber statthaft. Es dürfen dem Betroffenen daraus keine Nachteile erwachsen.Mit Blaulicht
Blaulicht und Martinshorn darf die Polizei nur im Einsatz benutzen. Sie ist aber nicht gezwungen, beide Warnmittel immer gleichzeitig einzusetzen. Denn bei der Fahrt zu einem aktuellen Tatort etwa würde das Martinshorn Straftäter warnen.
Tipp vom Anwalt: Geblitzt, weil man mit der Polizei im Nacken zu schnell fuhr, um ausweichen zu können? Oder bei Rot in eine Kreuzung, um Platz zu schaffen? Dann Ort, Zeit und Kennzeichen für den Einspruch gegen ein Bußgeld notieren.Beim Blitzen
Beliebte Frage bei einer Tempokontrolle: “Können Sie sich vorstellen, warum wir Sie gestoppt haben?” Wer jetzt antwortet: “Weil ich zu schnell unterwegs war…”, hat den Verstoß schon eingeräumt. Von Seiten der Polizei ist dieses Vorgehen eine erlaubte “kriminalistische List”. Wer darauf nicht hereinfallen will, antwortet mit “Nein”.
Tipp vom Anwalt: Äußern Sie sich zur Sache nicht. Inspizieren Sie im Zweifelsfall den Ort. War das tempobegrenzende Schild klar zu erkennen?














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