Nachts darf Polizist Blutprobe anordnen
29.01.2010 | 20:53 | Ein Beitrag von Klaus Justen | Keine Kommentare
Wenn ein Polizeibeamter in Bayern um Mitternacht nach einer Verkehrskontrolle die Entnahme einer Blutprobe anordnet, ist das rechtens. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden. Damit werde der Richtervorbehalt nicht unterlaufen, da um diese Zeit kein Richter mehr im Bereitschaftsdienst erreichbar sei.
via kostenlose-urteile.de
In Bayern ist entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die ständige Erreichbarkeit eines Richters durch einen Bereitschaftsdienst zwischen 06.00 Uhr und 21.00 Uhr gewährleistet. Es sei daher ausgeschlossen, gegen Mitternacht einen Ermittlungsrichter zu erreichen, weshalb der Polizeibeamte die Blutentnahme von vornherein selbst habe anordnen dürfen
OLG Bamberg (2 Ss OWi 1283/2009)
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