Die Strafen staffeln sich nach Auskunft des ADAC folgendermaßen:
Auf Autobahnen bei erlaubten 130 km/h
• bis zu 10 km/h zu schnell: 20 Euro
• bis zu 20 km/h zu schnell: 35 Euro
• bis zu 30 km/h zu schnell: 50 Euro
Diese Sätze gelten aber nur dann, wenn der Verkehrssünder an Ort und Stelle angehalten wird.
Bei einer stationären Anlage oder wenn es nicht möglich ist, die Autofahrer anzuhalten, so dass der österreichischen Polizei nur das Kennzeichen bekannt ist, gelten höhere Sätze:
• bis zu 10 km/h zu schnell: 30 Euro
• bis zu 20 km/h zu schnell: 45 Euro
• bis zu 30 km/h zu schnell: 60 Euro
Wer innerorts etwa 40 km/h oder außerorts 50 km/h zu schnell ist, muss mit einer Strafe von mindestens 150 Euro und einem Fahrverbot von zwei Wochen rechnen.
Auch Fahren mit Alkohol im Blut wird ab 1. September teurer: Der Strafrahmen beträgt hier nach Auskunft des ADAC zwischen 300 und 5900 Euro, zudem sind Fahrverbote vorgesehen.
Wer in Österreich einen Strafzettel bekommt, sollte sich wenig Hoffnung machen, ungeschoren davon zu kommen: Zwischen Deutschland und Österreich gibt es ein Vollstreckungsabkommen. Die österreichischen Bußgelder werden also ab einem Betrag von 25 Euro auch in Deutschland vom nächstgelegenen Ordnungs- oder Landratsamt eingetrieben. Und ganz säumigen Zahlern rückt zum schlechten Ende der deutsche Gerichtsvollzieher auf den Leib.
Eine Ausnahme gibt es dabei: Wenn sich der deutsche Autohalter gegenüber der österreichischen Bußgeldstelle weigert, den Fahrer zu nennen, wird er zwar nicht wegen des Verkehrsverstoßes belangt; allerdings bestraft der österreichische Staat die Verweigerung der Auskunft.
Weil dies aber dem deutschen Rechtssystem widerspricht – niemand muss sich selbst belasten, außerdem hat man ein Aussageverweigerungsrecht, wenn Familienangehörige und Verwandte betroffen sind –, werden solche Strafen von deutschen Behörden nicht vollstreckt.














0 Antworten bis jetzt ↓
Kommentar schreiben