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	<title>AUTOTESTS online &#187; Urteile</title>
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	<description>Die Seite für alle, die gern Auto fahren</description>
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		<title>Promille-Unfall: Geld zur&#252;ck an die Krankenkasse</title>
		<link>http://www.autotestsonline.de/promille-unfall-geld-zurueck-an-die-krankenkasse/2010/03/</link>
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		<pubDate>Sun, 07 Mar 2010 15:40:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer betrunken Auto f&#228;hrt und einen Unfall baut, bekommt nicht nur &#196;rger mit Justiz und Autoversicherung, sondern muss sich auf R&#252;ckzahlungsforderungen seiner Krankenkasse einstellen. Diese Erfahrung musste ein Autofahrer machen, bei dem sich Tagegeld, Krankenhaus- und Arztkosten nach einem Unfall auf  insgesamt 10.000 Euro summierten. Die Krankenkasse forderte 2000 Euro zur&#252;ck – und erhielt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer betrunken Auto f&#228;hrt und einen Unfall baut, bekommt nicht nur &#196;rger mit Justiz und Autoversicherung, sondern muss sich auf R&#252;ckzahlungsforderungen seiner Krankenkasse einstellen. Diese Erfahrung musste ein Autofahrer machen, bei dem sich Tagegeld, Krankenhaus- und Arztkosten nach einem Unfall auf  insgesamt 10.000 Euro summierten. Die Krankenkasse forderte 2000 Euro zur&#252;ck – und erhielt vor dem Sozialgericht Recht.<span id="more-11892"></span></p>
<p>Sozialgericht Dessau-Ro&#223;lau; Urteil vom 24.2.2010, Aktenzeichen: S 4 KR 38/08</p>
<p>via <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/Krankenkasse-kann-vom-Versicherungsmitglied-Kostenbeteiligung-bei-Unfall-nach-Trunkenheitsfahrt-fordern.news9313.htm"><strong>kostenlose-urteile.de</strong></a></p>
<blockquote><p>Im zugrunde liegenden Fall war der Versicherte volltrunken und mit Canabisr&#252;ckst&#228;nden im Blut mit dem Auto verungl&#252;ckt. Die Behandlungskosten und das gezahlte Krankengeld beliefen sich auf 10.000,- €. Er wurde rechtskr&#228;ftig wegen vors&#228;tzlicher Stra&#223;enverkehrsgef&#228;hrdung verurteilt. Die Krankenkasse forderte daraufhin 20% der Kosten sowie einen Teil des Krankengelds zur&#252;ck.</p></blockquote>
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		<title>Teures Privatauto? Keine Dienstwagensteuer</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Mar 2010 16:30:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein teurer Dienstwagen f&#252;r den Firmenchef? Da reibt sich der Sachbearbeiter beim Finanzamt schon die H&#228;nde beim Bearbeiten der Steuererkl&#228;rung. Denn selbstverst&#228;ndlich unterstellt er, dass dieser Wagen nicht nur gesch&#228;ftlich, sondern auch privat genutzt wird. Und dann ist Dienstwagensteuer f&#228;llig, und nicht zu knapp. Aber nicht in jedem Fall.
Zumindest das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Aktenzeichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein teurer Dienstwagen f&#252;r den Firmenchef? Da reibt sich der Sachbearbeiter beim Finanzamt schon die H&#228;nde beim Bearbeiten der Steuererkl&#228;rung. Denn selbstverst&#228;ndlich unterstellt er, dass dieser Wagen nicht nur gesch&#228;ftlich, sondern auch privat genutzt wird. Und dann ist Dienstwagensteuer f&#228;llig, und nicht zu knapp. Aber nicht in jedem Fall.<span id="more-11833"></span></p>
<p>Zumindest das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Aktenzeichen 2 K 442/02) ist der Meinung, dass eine private Nutzung nicht unterstellt werden kann, wenn der Steuerpflichtige zwei gleichwertige Privatfahrzeuge unterh&#228;lt, wie das <a href="http://aktuell.szary.de/privatnutzung-dienstwagen-gleichwertiges-privatfahrzeug-780">Szary Blog</a> berichtet. Als Dienstwagen war ein Porsche 911 im Einsatz, privat wurden ein Porsche 928 und ein gro&#223;er Volvo genutzt.</p>
<p>via<a href="http://aktuell.szary.de/privatnutzung-dienstwagen-gleichwertiges-privatfahrzeug-780/"><strong> Szary Blog</strong></a></p>
<blockquote><p>Das Finanzgericht urteilte, in dieser Konstellation “w&#228;re das Halten der beiden (etwa vergleichbaren) privaten Fahrzeuge wirtschaftlich v&#246;llig unvern&#252;nftig”, wenn die Eheleute stattdessen das betriebliche Fahrzeug f&#252;r private Zwecke genutzt h&#228;tten.</p>
<p>Ob es bei der Entscheidung bleibt, muss abgewartet werden. Die Finanzbeh&#246;rde hat Revision eingelegt (Az. des BFH: VIII R 42/09).
</p></blockquote>
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		<title>Kein Risiko durch Gebrauchtwagen-Formularvertrag</title>
		<link>http://www.autotestsonline.de/kein-risiko-durch-gebrauchtwagen-formularvertrag/2010/02/</link>
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		<pubDate>Sun, 21 Feb 2010 16:28:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[eim Kauf des Gebrauchtwagens auf Nummer sicher gegangen, einen Formularvertrag von Automobilclub oder Versicherung genommen – und hinterher doch der Dumme, weil vorgedruckte Klauseln rechtlich nicht haltbar waren? Diese Sorgen m&#252;ssen Privatverk&#228;ufer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mehr haben. Haben sich K&#228;ufer und Verk&#228;ufer zuvor darauf geeinigt, welchen Formularvertrag sie nehmen, k&#246;nnen Fehler in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_8731" class="wp-caption aligncenter" style="width: 506px"><a href="http://www.autotestsonline.de/blog/wp-content/uploads/2009/10/gebrauchtwagen_kauf.jpg"><img src="http://www.autotestsonline.de/blog/wp-content/uploads/2009/10/gebrauchtwagen_kauf.jpg" alt="Gebrauchtwagenkauf: Fehler im Formularvertrag nicht allein Verk&#228;ufer-Problem" title="gebrauchtwagen_kauf" width="496" height="213" class="size-full wp-image-8731" /></a><p class="wp-caption-text">Gebrauchtwagenkauf: Fehler im Formularvertrag nicht allein Verk&#228;ufer-Problem</p></div>Beim Kauf des Gebrauchtwagens auf Nummer sicher gegangen, einen Formularvertrag von Automobilclub oder Versicherung genommen – und hinterher doch der Dumme, weil vorgedruckte Klauseln rechtlich nicht haltbar waren? Diese Sorgen m&#252;ssen Privatverk&#228;ufer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mehr haben. Haben sich K&#228;ufer und Verk&#228;ufer zuvor darauf geeinigt, welchen Formularvertrag sie nehmen, k&#246;nnen Fehler in diesem Vertrag hinterher nicht mehr das Problem von einer der beiden Vertragsparteien allein sein, so die Karlsruher Richter.<span id="more-11697"></span></p>
<p>In dem Fall, in dem es um den Kauf eines gebrauchten Volvo ging, hatte der K&#228;ufer moniert, eine der im Formularvertrag verwendeten Klauseln versto&#223;e gegen geltendes Recht. Damit sei der vereinbarte Gew&#228;hrleistungsausschluss hinf&#228;llig und der Verk&#228;ufer m&#252;sse f&#252;r M&#228;ngel finanziell geradestehen. </p>
<p>Dem schoben die BGH-Richter, ebenso wie die beiden Vorinstanzen, einen Riegel vor. Wenn sich K&#228;ufer und Verk&#228;ufer vorab auf einen Vertrag einigten, gingen ung&#252;nstige Vertragsklauseln nicht zu zu Lasten des Verk&#228;ufers. </p>
<p>BGH, Urteil vom 17. Februar 2010, Aktenzeichen VIII ZR 67/09<br />
Amtsgericht D&#252;sseldorf, Urteil vom 19. August 2008, Aktenzeichen 28 C 15536/07<br />
Landgericht D&#252;sseldorf, Urteil vom 6. Februar 2009, Aktenzeichen 22 S 321/08</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,678528,00.html"><strong>Mustervertr&#228;ge beim Autokauf grunds&#228;tzlich g&#252;ltig,</strong></a><em> spiegel online</em></p>
<blockquote><p>Juristische Laien k&#246;nnen beim Autokauf auf Mustervertr&#228;ge setzen, wie sie beispielsweise vom ADAC oder Versicherungen im Internet zum Download angeboten werden. Das gilt selbst dann, wenn das Formular eine Klausel beinhaltet, die juristisch nicht mehr korrekt ist. Haben sich die Parteien auf ein Vertragsmuster geeinigt, kann im Nachhinein nicht einer allein das Risiko tragen, urteilten die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch.</p></blockquote>
<p><a href="http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/250998/"><strong>BGH zur Nutzung von Vertragsvordrucken,</strong></a><em> kfz-betrieb</em></p>
<blockquote><p>Im verhandelten Fall hatte die beklagte Partei im Mai 2007 als Privatperson einen gebrauchten Volvo zum Preis von 4.600 Euro an den Kl&#228;ger verkauft. Die Beklagte hatte das Fahrzeug selbst zwei Jahre zuvor von einem Gebrauchtwagenh&#228;ndler erworben. </p>
<p>Als Vertragsformular wurde ein Vordruck einer Versicherung verwendet, der als „Kaufvertrag Gebrauchtwagen &#8211; nur f&#252;r den Verkauf zwischen Privatpersonen“ gekennzeichnet ist. Die Parteien hatten zuvor telefonisch dar&#252;ber gesprochen, wer ein Vertragsformular mitbringen solle, und sich auf das der Beklagten bereits vorliegende Vertragsformular der Versicherung geeinigt.</p>
<p>Dieses Formular enth&#228;lt folgende Klausel: „Der K&#228;ufer hat das Fahrzeug &#252;berpr&#252;ft und Probe gefahren. Die Rechte des K&#228;ufers bei M&#228;ngeln sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verk&#228;ufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen und/oder der Verk&#228;ufer hat eine Garantie f&#252;r die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes abgegeben, die den Mangel betrifft“.</p>
<p>Das Stellen vorformulierter Vertragsbedingungen k&#246;nnte der einseitigen Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit einer Vertragspartei gleichkommen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Einbeziehung der Vertragsbedingungen sich als das Ergebnis einer freien Entscheidung der anderen Vertragspartei darstellt. Dazu ist erforderlich, dass diese in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und Gelegenheit erh&#228;lt, alternativ eigene Textvorschl&#228;ge mit der effektiven M&#246;glichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen.</p></blockquote>
<p>via <strong><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;pm_nummer=0036/10">BGH-Pressemitteilung</a></strong></p>
<blockquote><p>Der Bundesgerichtshof hat heute &#252;ber die Frage entschieden, ob die Vorschriften &#252;ber Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) im Falle eines Kaufs unter Privatleuten anwendbar sind, wenn dem Gesch&#228;ft ein Vertragsformular zugrunde gelegt wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde). Die Anwendbarkeit der Vorschriften wurde in dem entschiedenen Fall verneint.</p>
<p>Die Beklagte verkaufte im Mai 2007 als Privatperson einen gebrauchten Volvo zum Preis von 4.600 € an den Kl&#228;ger. Die Beklagte hatte das Fahrzeug selbst zwei Jahre zuvor von einem Gebrauchtwagenh&#228;ndler erworben. Als Vertragsformular wurde ein Vordruck einer Versicherung verwendet, der als &#8220;Kaufvertrag Gebrauchtwagen &#8211; nur f&#252;r den Verkauf zwischen Privatpersonen&#8221; gekennzeichnet ist. Die Parteien hatten zuvor telefonisch dar&#252;ber gesprochen, wer ein Vertragsformular mitbringen solle, und sich auf das der Beklagten bereits vorliegende Vertragsformular der Versicherung geeinigt. Dieses Formular enth&#228;lt folgende Klausel:</p>
<p>&#8220;Der K&#228;ufer hat das Fahrzeug &#252;berpr&#252;ft und Probe gefahren. Die Rechte des K&#228;ufers bei M&#228;ngeln sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verk&#228;ufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen und/oder der Verk&#228;ufer hat eine Garantie f&#252;r die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes abgegeben, die den Mangel betrifft&#8221;.</p>
<p>Mit der Behauptung, das Fahrzeug habe vor &#220;bergabe an ihn einen erheblichen Unfallschaden gehabt, hat der K&#228;ufer eine Minderung des von ihm gezahlten Kaufpreises um 1.000 € geltend gemacht und Klage erhoben. In den ersten beiden Instanzen ist die Klage abgewiesen worden.</p>
<p>Die dagegen gerichtete Revision des Kl&#228;gers hatte keinen Erfolg. Der unter anderem f&#252;r das Kaufrecht zust&#228;ndige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verk&#228;uferin die Gew&#228;hrleistung f&#252;r M&#228;ngel des verkauften Fahrzeugs wirksam ausgeschlossen hat. Zwar h&#228;tte der uneingeschr&#228;nkte Gew&#228;hrleistungsausschluss einer Pr&#252;fung am Ma&#223;stab des § 309 Nr. 7 BGB* nicht standgehalten, wenn es sich um eine Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingung gehandelt h&#228;tte. Das ist aber nicht der Fall, weil die Vertragsbedingung nicht im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB* von der Verk&#228;uferin gestellt worden ist.</p>
<p>In einem Stellen vorformulierter Vertragsbedingungen kommt die einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit einer Vertragspartei zum Ausdruck. Daran fehlt es, wenn die Einbeziehung der Vertragsbedingungen sich als das Ergebnis einer freien Entscheidung der anderen Vertragspartei darstellt. Dazu ist erforderlich, dass diese in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und Gelegenheit erh&#228;lt, alternativ eigene Textvorschl&#228;ge mit der effektiven M&#246;glichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen. Diese Freiheit hat im entschiedenen Fall f&#252;r den K&#228;ufer bestanden, weil die Parteien sich auf ein Vertragsformular geeinigt hatten und der K&#228;ufer damit nach den Feststellungen des Landgerichts die M&#246;glichkeit hatte, dem Vertragsschluss ein Vertragsformular eigener Wahl zugrunde zu legen.</p></blockquote>
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		<title>Auto darf nicht gepf&#228;ndet werden</title>
		<link>http://www.autotestsonline.de/auto-darf-nicht-gepfaendet-werden/2010/02/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 17:38:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn das Auto f&#252;r den t&#228;glichen Weg zur Arbeit unverzichtbar ist, darf es nicht gepf&#228;ndet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem heute ver&#246;ffentlichten Beschluss unterstrichen. Damit muss ein Gl&#228;ubiger auf einem anderen Weg versuchen, rund 2500 Euro Schulden einzutreiben. Die Pf&#228;ndung des vom Mann der Schuldnerin f&#252;r den Arbeitsweg genutzten Autos w&#252;rde die wirtschaftliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.autotestsonline.de/blog/wp-content/uploads/2010/02/Pfandsiegel.jpg" height="149" width="200" alt="pfandsiegel" title="pfandsiegel" style="float:right">Wenn das Auto f&#252;r den t&#228;glichen Weg zur Arbeit unverzichtbar ist, darf es nicht gepf&#228;ndet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem heute ver&#246;ffentlichten Beschluss unterstrichen. Damit muss ein Gl&#228;ubiger auf einem anderen Weg versuchen, rund 2500 Euro Schulden einzutreiben. Die Pf&#228;ndung des vom Mann der Schuldnerin f&#252;r den Arbeitsweg genutzten Autos w&#252;rde die wirtschaftliche Existenz der Familie gef&#228;hrden, so der BGH. Anders w&#228;re die Entscheidung allerdings ausgefallen, w&#252;rde die Familie nicht in einem kleinen Dorf mit schlechter Verkehrsanbindung wohnen, sondern in einem Ort mit gut ausgebauten &#246;ffentlichten Verkehrsmitteln.<span id="more-11711"></span></p>
<p>BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010, Aktenzeichen  VII ZB 16/09<br />
AG Nordhausen, Beschluss vom 26. November 2008, Aktenzeichen  2 M 1320/08<br />
LG M&#252;hlhausen,  Beschluss vom 28. Januar 2009, Aktenzeichen 2 T 286/08</p>
<p>via <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;pm_nummer=0041/10"><strong>Pressemitteilung BGH</strong> </a></p>
<blockquote><p>Die Gl&#228;ubigerin betreibt wegen einer Forderung von 2.459,79 € die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. Diese ist erwerbsunf&#228;hig und bezieht nur eine kleine Rente. Sie lebt mit ihrem Ehemann und drei Kindern in einem Dorf. Der Ehemann ist in der Kreisstadt besch&#228;ftigt. F&#252;r die Fahrten zur Arbeitsstelle und zur&#252;ck benutzt er einen PKW, der auf die Schuldnerin zugelassen ist. Die Gl&#228;ubigerin hat die Gerichtsvollzieherin beauftragt, diesen PKW zu pf&#228;nden. Das hat die Gerichtsvollzieherin abgelehnt. Das Amtsgericht hat die Erinnerung der Gl&#228;ubigerin zur&#252;ckgewiesen; ihre sofortige Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben.</p>
<p>Die dagegen gerichtete, vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass gem&#228;&#223; § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO * auch die Gegenst&#228;nde unpf&#228;ndbar sind, die der Ehegatte des Schuldners f&#252;r die Fortsetzung einer Erwerbst&#228;tigkeit ben&#246;tigt. </p>
<p>Zur Begr&#252;ndung hat er unter anderem ausgef&#252;hrt: Die Vorschrift sch&#252;tze auch den Unterhalt der Familie. Durch eine Pf&#228;ndung dieser Gegenst&#228;nde w&#228;re die wirtschaftliche Existenz der Familie in gleicher Weise gef&#228;hrdet wie durch Pf&#228;ndung beim erwerbst&#228;tigen Schuldner. </p>
<p>Welcher Ehegatte den zu pf&#228;ndenden Gegenstand f&#252;r seine Erwerbst&#228;tigkeit ben&#246;tige, k&#246;nne im Rahmen des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO* daher nicht entscheidend sein. Zur Fortsetzung der Erwerbst&#228;tigkeit erforderliche Gegenst&#228;nde k&#246;nnten auch Kraftfahrzeuge sein, die ein Arbeitnehmer f&#252;r die t&#228;glichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zur&#252;ck ben&#246;tige. </p>
<p>Das Kraftfahrzeug sei f&#252;r die Bef&#246;rderung allerdings nicht erforderlich, wenn der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise &#246;ffentliche Verkehrsmittel benutzen k&#246;nne. Das sei hier nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Beschwerdegerichts wegen der ung&#252;nstigen Verkehrsanbindung im l&#228;ndlich gepr&#228;gten Gebiet nicht der Fall.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Autokauf: H&#228;ndler muss die bestellte Farbe liefern</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 16:55:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[in Urteil, dass nicht nur Frauen freuen wird (die ja angeblich beim Autokauf in allererster Linie nur die Farbe des Autos als entscheidendes Kriterium heranziehen). Ganz klare Ansage des Bundesgerichtshofs: &#8220;Die Lackfarbe bestimmt ma&#223;geblich das Erscheinungsbild eines Kraftfahrzeugs und geh&#246;rt deshalb f&#252;r den K&#228;ufer zu den ma&#223;geblichen Gesichtspunkten seiner Kaufentscheidung.&#8221; Liefert der H&#228;ndler einen Wagen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_10912" class="wp-caption aligncenter" style="width: 506px"><img src="http://www.autotestsonline.de/blog/wp-content/uploads/2010/01/autofarben_kleinwagen.jpg" alt="Die bestellte Farbe muss geliefert werden: Egal, ob Kleinwagen oder Corvette" title="autofarben_kleinwagen" width="496" height="178" class="size-full wp-image-10912" /><p class="wp-caption-text">Die bestellte Farbe muss geliefert werden: Egal, ob Kleinwagen oder Corvette</p></div>Ein Urteil, dass nicht nur Frauen freuen wird (die ja angeblich beim Autokauf in allererster Linie nur die Farbe des Autos als entscheidendes Kriterium heranziehen). Ganz klare Ansage des Bundesgerichtshofs: &#8220;Die Lackfarbe bestimmt ma&#223;geblich das Erscheinungsbild eines Kraftfahrzeugs und geh&#246;rt deshalb f&#252;r den K&#228;ufer zu den ma&#223;geblichen Gesichtspunkten seiner Kaufentscheidung.&#8221; Liefert der H&#228;ndler einen Wagen mit einer anderen Farbe als der bestellten, handelt es sich folglich um einen Sachmangel.<span id="more-11693"></span></p>
<p>Damit greift dann aber das komplette Instrumentarium der Sachm&#228;ngelhaftung: Der K&#228;ufer kann vom H&#228;ndler verlangen, dass er diesen Sachmangel abstellt, was bei einer falschen Lackierung schwer fallen d&#252;rfte – der H&#228;ndler m&#252;sste also f&#252;r eine Ersatzlieferung sorgen oder aber der Kauf platzt und der K&#228;ufer kann das Fahrzeug zur&#252;ckgeben.</p>
<p>Verhandelt und jetzt vom BGH entschieden wurde &#252;brigens ein Autokauf aus dem Jahr 2005 – und in den ersten beiden Instanzen hatte jeweils der H&#228;ndler gesiegt. Ganz zu Ende ist der Prozessmarathon damit allerdings noch nicht, denn das Oberlandesgericht Stuttgart muss jetzt nochmals ran, weil die Richter kl&#228;ren m&#252;ssen, ob sich H&#228;ndler und K&#228;ufer zwischenzeitlich nicht doch darauf geeinigt hatten, eine schwarze statt der bestellten Corvette in Le Mans Blue Metallic zu liefern. </p>
<p>BGH, Urteil vom 17. Februar 2010, Aktenzeichen VIII ZR 70/07<br />
Landgericht Ellwangen, Urteil vom 15. September 2006, Aktenzeichen 3 O 579/05<br />
OLG Stuttgart,  Urteil vom 5. M&#228;rz 2007, Aktenzeichen 5 U 173/06</p>
<p>via <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;pm_nummer=0039/10"><strong>Pressemitteilung BGH </strong></a></p>
<blockquote><p>Der Beklagte kaufte im M&#228;rz 2005 bei einem in Florida/USA ans&#228;ssigen Unternehmen einen Pkw Chevrolet Corvette zu einem Preis von rund 55.000 US-Dollar. Das von der Verk&#228;uferin anschlie&#223;end zur Lieferung angebotene Fahrzeug weist nicht, wie im Vertrag angegeben, eine Lackierung in &#8220;Le Mans Blue Metallic&#8221; auf, sondern ist schwarz. Der Beklagte verweigert die Annahme des Fahrzeugs und die Zahlung des Kaufpreises mit der Begr&#252;ndung, die Verk&#228;uferin habe den Vertrag nicht ordnungsgem&#228;&#223; erf&#252;llt. Die Kl&#228;gerin verlangt aus abgetretenem Recht der Verk&#228;uferin Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Lieferung des Fahrzeugs. Der K&#228;ufer ist in den ersten beiden Instanzen verurteilt worden. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung dabei im Wesentlichen darauf gest&#252;tzt, dass ein Zur&#252;ckweisungsrecht des K&#228;ufers noch vor Lieferung nur dann bestehe, wenn er ein R&#252;cktrittsrecht nach § 323 BGB* habe. Dies sei aber gem&#228;&#223; § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ausgeschlossen, weil die Lieferung einer schwarzen statt einer blauen Corvette keine erhebliche Pflichtverletzung darstelle.</p>
<p>Die dagegen gerichtete Revision des K&#228;ufers hatte Erfolg. Der unter anderem f&#252;r das Kaufrecht zust&#228;ndige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und damit auch eine erhebliche Pflichtverletzung gem&#228;&#223; § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* darstellt, und zwar auch dann, wenn vom K&#228;ufer zun&#228;chst auch eine andere Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen wurde. Die Lackfarbe bestimmt ma&#223;geblich das Erscheinungsbild eines Kraftfahrzeugs und geh&#246;rt deshalb f&#252;r den K&#228;ufer zu den ma&#223;geblichen Gesichtspunkten seiner Kaufentscheidung.</p>
<p>Die Sache ist an das Berufungsgericht zur&#252;ckverwiesen worden, weil aufgrund weiterer Umst&#228;nde des Falles noch zu kl&#228;ren ist, ob die Kaufvertragsparteien sich nachtr&#228;glich auf die Lieferung einer schwarzen Corvette geeinigt haben.</p>
<p>* § 323 BGB: R&#252;cktritt wegen nicht oder nicht vertragsgem&#228;&#223; erbrachter Leistung</p>
<p>Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine f&#228;llige Leistung nicht oder nicht vertragsgem&#228;&#223;, so kann der Gl&#228;ubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherf&#252;llung bestimmt hat, vom Vertrag zur&#252;cktreten.</p>
<p>(5) … 2Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgem&#228;&#223; bewirkt, so kann der Gl&#228;ubiger vom Vertrag nicht zur&#252;cktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.</p></blockquote>
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		<title>Zu teure Unfallreparatur? Versicherung muss zahlen</title>
		<link>http://www.autotestsonline.de/zu-teure-unfallreparatur-versicherung-muss-zahlen/2010/02/</link>
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		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 14:02:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[ech f&#252;r die Versicherung, wenn sich der Gutachter nach einem Verkehrsunfall irrt und damit den Weg f&#252;r eine teure Reparatur freigibt, obwohl die Reparaturkosten so hoch sind, dass es f&#252;r die Versicherung g&#252;nstiger gewesen w&#228;re, einen Totalschaden abzurechnen.
Klingt ein wenig kompliziert, hat aber folgenden Hintergrund: Nach einem Verkehrsunfall soll so verfahren werden, dass eine wirtschaftlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_11546" class="wp-caption aligncenter" style="width: 506px"><img src="http://www.autotestsonline.de/blog/wp-content/uploads/2010/02/unfallgutachten.jpg" alt="Unfallgutachter bei der Arbeit: Irrt er sich, tr&#228;gt die Versicherung das Risiko" title="unfallgutachten" width="496" height="278" class="size-full wp-image-11546" /><p class="wp-caption-text">Unfallgutachter bei der Arbeit: Irrt er sich, tr&#228;gt die Versicherung das Risiko</p></div>Pech f&#252;r die Versicherung, wenn sich der Gutachter nach einem Verkehrsunfall irrt und damit den Weg f&#252;r eine teure Reparatur freigibt, obwohl die Reparaturkosten so hoch sind, dass es f&#252;r die Versicherung g&#252;nstiger gewesen w&#228;re, einen Totalschaden abzurechnen.<span id="more-11523"></span></p>
<p>Klingt ein wenig kompliziert, hat aber folgenden Hintergrund: Nach einem Verkehrsunfall soll so verfahren werden, dass eine wirtschaftlich vern&#252;nftige L&#246;sung gefunden wird. Das hei&#223;t: Ein Auto darf nicht auf Teufel komm raus repariert werden, nur weil das Herz seines Besitzers daran h&#228;ngt. Liegen die Reparaturkosten bei 130 Prozent oder mehr des aktuellen Wiederbeschaffungswerts (gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt), dann muss die Versicherung die Reparaturkosten nicht &#252;bernehmen, sondern kann auf Totalschaden-Basis abrechnen.</p>
<p>Beispiel: Das besch&#228;digte Fahrzeug hatte einen Wert von 10.000 Euro, die Instandsetzungskosten liegen aber nach Gutachten bei 15.000 Euro. Dann greift die 130-Prozent-Regelung, die Versicherung des Sch&#228;digers &#252;berweist 10.000 Euro minus dem Schrottwert des Fahrzeugs, so dass dem gesch&#228;digten Autofahrer am Ende (nach dem Verkauf des Wracks) 10.000 Euro bleiben, sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen neuen fahrbaren Untersatz zu besorgen.</p>
<p>Was aber, wenn sich der Gutachter irrt und im Rahmen der Schadensbegutachtung ein teures Bauteil &#252;bersieht, das ebenfalls Schaden genommen hat – und so die Reparatur erheblich teurer und die 130-Prozent-Grenze weit &#252;berschritten wird? Kann dann die Versicherung die Zahlung verweigern?</p>
<p>Kann sie nicht, hat zumindest das Landgericht T&#252;bingen entschieden (Aktenzeichen 7 O 503/08) in einem Fall, bei dem die Reparaturkosten mit rund 23.000 Euro erheblich &#252;ber dem Wiederbeschaffungswert von 13.000 Euro lagen.</p>
<p><a href="http://www.kfz-betrieb.vogel.de/index.cfm?pid=8584&amp;pk=249017&amp;nl=1&amp;cmp=nl-147--050210"><strong>Prognoserisiko gilt auch bei wesentlich teureren Reparaturen,</strong></a> <em>kfz-betrieb</em></p>
<blockquote><p>Der Gesch&#228;digte hatte nach &#220;berzeugung des Gerichts vor Erteilung des Reparaturauftrags ein Sachverst&#228;ndigengutachten in Auftrag gegeben. Weil durch den Gutachter ein verdeckter Schaden zun&#228;chst &#252;bersehen wurde, kam dieser im Gutachten zu Reparaturkosten, die noch im Rahmen der 130-Prozent-Grenze lagen. Erst nach einer Demontage im Rahmen der Reparatur wurde erkennbar, dass die tats&#228;chlichen Reparaturkosten weit h&#246;her liegen w&#252;rden.</p>
<p>Das Gericht legte Wert auf den Nachweis, dass die Reparatur erst nach Kenntnis des Gutachtenergebnisses und aufgrund dieses Gutachtens in Auftrag gegeben wurde. Au&#223;erdem sei Voraussetzung der &#220;bernahme der vollen Reparaturkosten, dass die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens f&#252;r den Gesch&#228;digten nicht erkennbar gewesen sein darf. Das LG T&#252;bingen verteidigt in dieser Entscheidung konsequent die Auffassung, dass es f&#252;r die Beurteilung der Reparaturw&#252;rdigkeit auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung ankommt. Das Risiko, dass sich im Nachhinein herausstellt, dass tats&#228;chlich die Reparaturw&#252;rdigkeit nicht gegeben war, tr&#228;gt dann der Sch&#228;diger bzw. dessen Versicherung.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		<title>Restwert bei Leasing: Keine Nachzahlung?</title>
		<link>http://www.autotestsonline.de/restwert-bei-leasing-keine-nachzahlung/2010/02/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 21:29:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Rat geht seit Jahren an potenzielle Leasing-Kunden: Kilometervertr&#228;ge sind vorzuziehen, denn bei Restwertvertr&#228;gen hat der Kunde am Ende das Risiko, dass der zur&#252;ckgegebene Wagen tats&#228;chlich noch seinen kalkulierten Restwert erzielt. Wenn er das nicht tut – was derzeit die Regel ist, weil die Gebrauchtwagenpreise eingebrochen sind –, muss der Kunde unter Umst&#228;nden mehrere tausend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Rat geht seit Jahren an potenzielle Leasing-Kunden: Kilometervertr&#228;ge sind vorzuziehen, denn bei Restwertvertr&#228;gen hat der Kunde am Ende das Risiko, dass der zur&#252;ckgegebene Wagen tats&#228;chlich noch seinen kalkulierten Restwert erzielt. Wenn er das nicht tut – was derzeit die Regel ist, weil die Gebrauchtwagenpreise eingebrochen sind –, muss der Kunde unter Umst&#228;nden mehrere tausend Euro nachschie&#223;en. Solche Vertragsklauseln sind ung&#252;ltig, zitiert das <a href="http://aktuell.szary.de">Szary-Blog</a> ein aktuelles, aber noch nicht rechtskr&#228;ftiges Urteil des Landgerichts M&#246;nchengladbach (Aktenzeichen 3 O 265/09). <span id="more-11389"></span></p>
<p>In dem entschiedenen Fall ging es um fast 7000 Euro, die der Leasingkunde f&#252;r seinen Opel Zafira an die Herstellergesellschaft GMAC-Bank &#252;berweisen sollte, nachdem der Van bei R&#252;ckgabe nicht mehr den zuvor kalkulierten Restwert erreichte.</p>
<p>via  <a href="http://aktuell.szary.de/leasing-restwert-garantie-klausel-unwirksam/"><strong>Szary Blog</strong></a><strong>: </strong><a href="http://aktuell.szary.de/leasing-restwert-garantie-klausel-unwirksam/"><strong>Gericht kippt Leasing-Restwertklausel</strong></a></p>
<blockquote><p>Restwert-Leasingvertr&#228;ge m&#252;ssen einen deutlichen Warnhinweis darauf enthalten, dass der eingesetzte Restwert unrealistisch sein k&#246;nnte und die Gefahr erheblicher Nachzahlungen drohen kann.</p>
<p>Au&#223;erdem d&#252;rfen Leasingantrag und Selbstauskunft keine unterschriebenen Kilometerangaben enthalten, die den Eindruck erwecken k&#246;nnten, die Endabrechnung w&#252;rde anhand der Laufleistung erfolgen.</p>
<p>Werden diese Regeln nicht eingehalten, muss der Leasingnehmer keinen Restwertausgleich zahlen (LG M&#246;nchengladbach, Urteil vom 12.01.2010, Az. 3 O 265/09, nicht rechtskr&#228;ftig).</p></blockquote>
<p><a href="http://aktuell.szary.de/lg-moenchengladbach-3-o-265-09/">Ausf&#252;hrliche Urteilsbegr&#252;ndung</a></p>
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		<title>Leasingkaution muss nicht verzinst werden</title>
		<link>http://www.autotestsonline.de/leasingkaution-muss-nicht-verzinst-werden/2010/02/</link>
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		<pubDate>Mon, 01 Feb 2010 10:51:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Immobilie ist nicht gleich Mobilie: Nur weil im Mietrecht festgeschrieben ist, dass eine Kaution verzinst werden muss, l&#228;sst sich dies nicht einfach auf die Miete von Autos &#252;bertragen. F&#252;r die hinterlegte Kaution bei einem Leasingfahrzeug gibt es nach Ende des Vertrags keine Zinsen, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Wie das Fachblatt kfz-betrieb meldet, haben die Bundesrichter ausdr&#252;cklich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immobilie ist nicht gleich Mobilie: Nur weil im Mietrecht festgeschrieben ist, dass eine Kaution verzinst werden muss, l&#228;sst sich dies nicht einfach auf die Miete von Autos &#252;bertragen. F&#252;r die hinterlegte Kaution bei einem Leasingfahrzeug gibt es nach Ende des Vertrags keine Zinsen, hat der Bundesgerichtshof entschieden.<span id="more-11258"></span></p>
<p>Wie das Fachblatt<em> kfz-betrieb </em>meldet, haben die Bundesrichter ausdr&#252;cklich festgestellt, dass ein solcher Verzinsungsanspruch vertraglich vereinbart werden muss und sich nicht automatisch, wie im Mietrecht, ergibt. Der Leasingkunde hatte bei Vertragsabschluss eine Kaution hinterlegen m&#252;ssen. Diese Kaution in H&#246;he von 8000 Euro entsprach  dem kalkulierten Restwert des Lastwagens, zu dem der Leasingkunde am Vertragsende das Fahrzeug wie vereinbart kaufte.</p>
<p>Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 347/08</p>
<p><a href="http://www.kfz-betrieb.vogel.de/index.cfm?pid=8583&amp;pk=247741&amp;nl=1&amp;cmp=nl-147--290110"><strong>BGH: Keine Zinspflicht f&#252;r Leasingkaution,</strong></a> <em>kfz-betrieb</em></p>
<blockquote><p>In dem letztinstanzlich verhandelten Fall hatte der Kl&#228;ger einen gebrauchten Lkw per Finanzierungsleasing erworben. (&#8230;)  Dar&#252;ber hinaus enthielt der Leasingvertrag die Vereinbarung, dass der Leasingnehmer beim Leasinggeber eine Kaution in H&#246;he des Restwertes zu hinterlegen hat.</p>
<p>Nach Vertragsende verrechnete der Leasinggeber die Kaution mit dem Kaufpreis. Der Leasingnehmer war jedoch der Ansicht, dass der Leasinggeber verpflichtet gewesen sei, die geleistete Kaution zu verzinsen. Der Bundesgerichtshof verdeutlichte jedoch, dass eine gesetzliche Regelung zur Verzinsung der Kaution nicht besteht. Vielmehr sei hierf&#252;r eine vertragliche Regelung erforderlich.</p></blockquote>
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		<title>Nachts darf Polizist Blutprobe anordnen</title>
		<link>http://www.autotestsonline.de/nachts-darf-polizist-blutprobe-anordnen/2010/01/</link>
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		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 19:53:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Blutprobe]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht Bamberg]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
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		<description><![CDATA[Wenn ein Polizeibeamter in Bayern um Mitternacht nach einer Verkehrskontrolle die Entnahme einer Blutprobe anordnet, ist das rechtens. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden. Damit werde der Richtervorbehalt nicht unterlaufen, da um diese Zeit kein Richter mehr im Bereitschaftsdienst erreichbar sei.
via kostenlose-urteile.de
In Bayern ist entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die st&#228;ndige Erreichbarkeit eines Richters durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ein Polizeibeamter in Bayern um Mitternacht nach einer Verkehrskontrolle die Entnahme einer Blutprobe anordnet, ist das rechtens. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden. Damit werde der Richtervorbehalt nicht unterlaufen, da um diese Zeit kein Richter mehr im Bereitschaftsdienst erreichbar sei.<span id="more-11285"></span></p>
<p>via <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Bamberg-Polizeilich-angeordnete-Blutentnahme-zur-Nachtzeit-ohne-richterliche-Entscheidung-zulaessig.news9137.htm">kostenlose-urteile.de</a></p>
<blockquote><p>In Bayern ist entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die st&#228;ndige Erreichbarkeit eines Richters durch einen Bereitschaftsdienst zwischen 06.00 Uhr und 21.00 Uhr gew&#228;hrleistet. Es sei daher ausgeschlossen, gegen Mitternacht einen Ermittlungsrichter zu erreichen, weshalb der Polizeibeamte die Blutentnahme von vornherein selbst habe anordnen d&#252;rfen</p></blockquote>
<p>OLG Bamberg (2 Ss OWi 1283/2009)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Nach Panne auf Dienstreise nur ein neuer Reifen</title>
		<link>http://www.autotestsonline.de/nach-panne-auf-dienstreise-nur-ein-neuer-reifen/2010/01/</link>
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		<pubDate>Mon, 25 Jan 2010 15:36:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nein, und jetzt machen wir keine Witzchen dar&#252;ber, dass sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ausgerechnet am 11.11. mit diesem Fall besch&#228;ftigen musste. Und bitte auch keine Vorurteile gegen&#252;ber Beamten.
Was war passiert? Ein st&#228;dtischer Beamter nutzte f&#252;r seine Fahrten im Rahmen der Lebensmittelkontrolle seinen Privatwagen. So weit, so gut. Irgendwann fuhr er sich auf einer solchen Dienstfahrt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nein, und jetzt machen wir keine Witzchen dar&#252;ber, dass sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ausgerechnet am 11.11. mit diesem Fall besch&#228;ftigen musste. Und bitte auch keine Vorurteile gegen&#252;ber Beamten.<span id="more-10632"></span></p>
<p>Was war passiert? Ein st&#228;dtischer Beamter nutzte f&#252;r seine Fahrten im Rahmen der Lebensmittelkontrolle seinen Privatwagen. So weit, so gut. Irgendwann fuhr er sich auf einer solchen Dienstfahrt einen Plattfu&#223;, der Reifen war nicht mehr zu reparieren &#8211; und weil das Prifil schon recht weit heruntergefahren war, lie&#223; er sich auf Anraten der Werkstatt gleich einen zweiten Reifen auf der Achse montieren. Das verdoppelte die Rechnung auf 267 Euro. </p>
<p>Die Stadt als Dienstherr weigerte sich aber, ihrem Mitarbeiter diese Summe zu ersetzen, und &#252;berwies nur die rund 133 Euro f&#252;r den tats&#228;chlich besch&#228;digten Reifen.</p>
<p>Das wiederum schmeckte dem Beamten nicht, der klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – und handelte sich dort eine Abfuhr ein.</p>
<p>Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 12 K 2532/08, Urteil vom 11.11.2009</p>
<p>via <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gelsenkirchen-Dienstherr-muss-nach-Panne-auf-Dienstreise-nur-defekten-Reifen-ersetzen.news8986.htm"><strong>Kostenlose Urteile: Dienstherr muss nach Panne auf Dienstreise nur defekten Reifen ersetzen</strong></a></p>
<blockquote><p>Nach dem Landesbeamtengesetz kann der Dienstherr f&#252;r Gegenst&#228;nde, die &#252;blicherweise im Dienst mitgef&#252;hrt werden und in Aus&#252;bung des Dienstes besch&#228;digt oder zerst&#246;rt worden oder abhanden gekommen sind, Ersatz leisten. Von dieser Regelung werden aber, so die Kammer in dem Urteil, nur unmittelbare Sch&#228;den erfasst. Ein solcher unmittelbarer Schaden ist hier (nur) am rechten hinteren Reifen des Kraftwagens des Kl&#228;gers aufgetreten. Bei den Kosten f&#252;r den neuen linken hinteren Reifen handelt es sich dagegen um einen sonstigen, von der Ersatzm&#246;glichkeit des Landesbeamtengesetzes nicht erfassten Verm&#246;gensschaden, da dieser Reifen nicht im Dienst besch&#228;digt worden ist. Diesen weitergehenden Schaden muss der Dienstherr auch nicht aufgrund seiner F&#252;rsorgepflicht ersetzen.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Falsche Sicherheitsanzeige: Auto zur&#252;ck an H&#228;ndler</title>
		<link>http://www.autotestsonline.de/falsche-sicherheitsanzeige-auto-zurueck-an-haendler/2010/01/</link>
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		<pubDate>Thu, 21 Jan 2010 13:35:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kann man es einem Autofahrer zumuten, dass in seinem Neuwagen alle naselang die Warnlampe angeht, die fehlende Bremsfl&#252;ssigkeit signalisiert und damit vor einem versagenden Bremssystem warnt? Kann man es dem Autofahrer &#252;berdies zumuten, dass er dann rechts ranf&#228;hrt und im Motorraum direkt am Beh&#228;lter f&#252;r die Bremsfl&#252;ssigkeit nachpr&#252;ft, ob tats&#228;chlich zu wenig davon im System [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kann man es einem Autofahrer zumuten, dass in seinem Neuwagen alle naselang die Warnlampe angeht, die fehlende Bremsfl&#252;ssigkeit signalisiert und damit vor einem versagenden Bremssystem warnt? Kann man es dem Autofahrer &#252;berdies zumuten, dass er dann rechts ranf&#228;hrt und im Motorraum direkt am Beh&#228;lter f&#252;r die Bremsfl&#252;ssigkeit nachpr&#252;ft, ob tats&#228;chlich zu wenig davon im System ist? Kann man nicht, hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Und weil der H&#228;ndler diesen Mangel auch bei zwei Reparaturen nicht beseitigen konnte, muss er das Auto zur&#252;cknehmen.<span id="more-10976"></span></p>
<p>Der Fehler mit der falschen Anzeige tauchte bereits kurz nach Auslieferung des Klappdachcabrios auf, das als Dienstwagen gewerblich eingesetzt wurde. Beim ersten Reparaturversuch tauschte die Werkstatt des H&#228;ndlers den Bremsfl&#252;ssigkeitsbeh&#228;lter aus, und als danach der Fehler wieder auftaucht, den Hauptbremszylinder und den Bremskraftverst&#228;rker. </p>
<p>Es n&#252;tzt alles nichts, der Autok&#228;ufer forderte deshalb mit Berufung auf seine Rechte im Rahmen der Sachm&#228;ngelhaftung, dass der Kauf r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden sollte. Dies lehnte der H&#228;ndler ab, und erst das Oberlandesgericht Stuttgart traf nun eine Entscheidung: Der H&#228;ndler muss das Auto zur&#252;cknehmen. </p>
<p>Oberlandesgericht Stuttgart, Aktenzeichen 6 U 248/08</p>
<p><a href="http://www.autoflotte.de/cms/915240"><strong>Falsche Bremsfl&#252;ssigkeitsanzeige ist erheblicher Sachmangel,</strong></a> <em>autoflotte online</em></p>
<blockquote><p>Die Firma verlangte nun eine R&#252;ckwandlung des Kaufvertrages, was der Verk&#228;ufer aber nach eingehender &#220;berpr&#252;fung des Fahrzeuges mit Hinweis auf die Geringf&#252;gigkeit des Schadens ablehnte. Zu Unrecht, wie sich herausstellte. Zwar k&#246;nne unter einem bestimmten Prozentsatz der Reparaturkosten am Gesamtwert des Neuwagens eine Unerheblichkeit angenommen werden. Dies gelte aber nicht, wenn &#8211; wie hier &#8211; wichtige Sicherheitsfunktionen eines Fahrzeuges als Kaufgegenstand betroffen seien, so das Gericht.</p>
<p>Mit einem Auto d&#252;rfe immer dann nicht gefahren werden, wenn die Warnanzeige f&#252;r zu niedrigen Bremsfl&#252;ssigkeitsstand &#8211; fehlerhaft oder nicht &#8211; aufleuchtet. Dem Wagen w&#228;re die Zulassungs-Plakette zu versagen, und trete der Mangel au&#223;erhalb einer Hauptuntersuchung auf, d&#252;rfte das Fahrzeug im &#246;ffentlichen Verkehrsraum nicht weiter bewegt werden. Es sei dem Fahrzeugnutzer daher rechtlich nicht zuzumuten, bei jedem Aufleuchten der Anzeige das Fahrzeugs &#8211; wie vom Verk&#228;ufer vorgeschlagen &#8211; anzuhalten, den Bremsfl&#252;ssigkeitsstand per Augenschein zu kontrollieren und einfach weiterzufahren.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		<title>Auch mit mehr als Tempo 130 keine Unfallschuld</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 15:01:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Autofahrer, der mit mehr als Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn unterwegs ist, tr&#228;gt deshalb nicht automatisch die Schuld an einem Unfall. Das hat das Oberlandesgericht Jena (Aktenzeichen 5 U 797/08) entschieden.
Bislang hatten sich Gerichte bis hoch zum Bundesgerichtshof auf den Standpunkt gestellt, dass sich jenseits der 130 km/h Richtgeschwindigkeit die Betriebsgefahr durch das Fahrzeug so [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Autofahrer, der mit mehr als Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn unterwegs ist, tr&#228;gt deshalb nicht automatisch die Schuld an einem Unfall. Das hat das Oberlandesgericht Jena (Aktenzeichen 5 U 797/08) entschieden.<span id="more-10875"></span></p>
<p>Bislang hatten sich Gerichte bis hoch zum Bundesgerichtshof auf den Standpunkt gestellt, dass sich jenseits der 130 km/h Richtgeschwindigkeit die Betriebsgefahr durch das Fahrzeug so erh&#246;he, dass der Schnellfahrer zumindest eine Teilschuld an einem Zusammensto&#223; habe. </p>
<p>Dies sahen die Richter in Jena nun offensichtlich anders. Das &#220;berschreiten der Richtgeschwindigkeit – in diesem Fall um 40 km/h – allein begr&#252;nde noch keine Mithaftung auf einer wenig befahrenen und gut einsehbaren Autobahn.</p>
<p><a href="http://www.auto-motor-und-sport.de/service/verkehrs-urteil-autobahn-schnellfahrer-haften-nicht-zwingend-1601567.html"><strong>Autobahn-Schnellfahrer haften nicht zwingend, </strong> </a><em>auto motor und sport</em></p>
<blockquote><p>In dem Fall war die Kl&#228;gerin mit ihrem Wagen auf eine Autobahn aufgefahren. Trotz geringer Geschwindigkeit wechselte sie kurze Zeit sp&#228;ter auf die &#220;berholspur. Ein auf der linken Spur mit etwa 170 km/h herankommender Autofahrer konnte nicht mehr bremsen und kollidierte mit dem Wagen der Frau. Sie war der Ansicht, wegen des hohen Tempos treffe den Auffahrenden die Schuld an dem Unfall.</p>
<p>Die Oberlandesrichter sahen die Sache allerdings anders: Die Kl&#228;gerin habe durch ihr Verhalten den herannahenden Verkehr gef&#228;hrdet &#8211; daher hafte sie allein. Allein wegen der nicht eingehaltenen Richtgeschwindigkeit habe der Mann keinen Verkehrsversto&#223; begangen.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		<title>Kein Geld nach Unfall durch Navi-Bedienung</title>
		<link>http://www.autotestsonline.de/kein-geld-nach-unfall-durch-navi-bedienung/2010/01/</link>
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		<pubDate>Sat, 16 Jan 2010 11:15:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Und wieder einmal ist einiges an Bl&#246;dheit ungl&#252;cklichen Umst&#228;nden zusammengekommen: Erstens, so an seinem Navigationsger&#228;t herumzufummeln, dass man den Vordermann &#252;bersieht und auff&#228;hrt. Und zweitens, nicht auf den Rat erfahrener Anw&#228;lte zu h&#246;ren und erst einmal bei der Unfallaufnahme keine Angaben zur Sache zu machen – sondern zu versuchen, sich mit dem Hinweis auf die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Und wieder einmal ist einiges an <del datetime="2010-01-16T11:05:20+00:00">Bl&#246;dheit</del> ungl&#252;cklichen Umst&#228;nden zusammengekommen: Erstens, so an seinem Navigationsger&#228;t herumzufummeln, dass man den Vordermann &#252;bersieht und auff&#228;hrt. Und zweitens, nicht auf den Rat erfahrener Anw&#228;lte zu h&#246;ren und erst einmal bei der Unfallaufnahme keine Angaben zur Sache zu machen – sondern zu versuchen, sich mit dem Hinweis auf die Ablenkung von der Unfallschuld reinzuwaschen. <span id="more-10793"></span></p>
<p>Das ging im Fall eines Mietwagen-Fahrers gr&#252;ndlich daneben, denn die Mietwagenfirma und deren Versicherung weigerten sich, den Schaden zu &#252;bernehmen. Grobe Fahrl&#228;ssigkeit, urteilte das Landgericht Potsdam.</p>
<p>Und wie jeder wei&#223;, der sich ein bisschen mit Versicherungen auskennt: Dann ist Schluss mit der &#220;bernahme des Schadens – einmal jene Versicherungspolicen ausgeklammert, die auch dieses Risiko einschlie&#223;en.</p>
<p>Landgericht Potsdam, Aktenzeichen 6 O 32/09</p>
<p><a href="http://www.handelsblatt.com/technologie/news/urteil-fahrer-haftet-bei-fahrlaessiger-navi-bedienung;2512710"><strong>Fahrer haftet bei fahrl&#228;ssiger Navi-Bedienung,</strong></a> <em>Handelsblatt</em></p>
<blockquote><p>Der betroffene Fahrer eines Mietwagens war dem Urteil zufolge nach einem &#220;berholvorgang wieder in die rechte Fahrbahn eingeschert. Nun wollte er sich mittels seines Navigationsger&#228;tes vergewissern, ob er bei dem l&#228;ngeren Man&#246;ver nicht die Rastst&#228;tte verpasst hatte, an der er eigentlich halten wollte. Beim Hantieren an seinem Navi fuhr er auf einen vorausfahrenden Wagen auf.</p>
<p>Trotz einer vertraglich auf 950 Euro beschr&#228;nkten Selbstbeteiligung weigerte sich die Mietwagenfirma, den dar&#252;ber hinausgehenden Schadensbetrag von rund 4 550 Euro zu &#252;bernehmen. Der Mann habe grob fahrl&#228;ssig gehandelt und damit jeglichen Haftungsanspruch seitens der Autovermieterin verloren, argumentierte das Unternehmen.</p>
<p>Dem widersetzte sich der Beschuldigte und argumentierte, er k&#246;nne nichts Fahrl&#228;ssiges darin sehen, von einem rechtm&#228;&#223;ig im Fahrzeug installierten Ger&#228;t auch w&#228;hrend der Fahrt entsprechende Informationen abzurufen. Die Richter in Potsdam sahen das jedoch anders und verurteilten den Mann zur Leistung des Schadenersatzes.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		<title>Spielzeugautos: Opel blitzt vor dem BGH ab</title>
		<link>http://www.autotestsonline.de/spielzeugautos-opel-blitzt-vor-dem-bgh-ab/2010/01/</link>
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		<pubDate>Sat, 16 Jan 2010 10:57:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Niederlage f&#252;r Opel vor dem Bundesgerichtshof: Ein Spielzeughersteller darf den Opel-Blitz,  das Logo der R&#252;sselsheimer GM-Tochter, ungefragt und ungestraft auf seine Modellautos kleben. Denn der K&#228;ufer sieht in dem Markenzeichen keinen Hinweis auf den Hersteller des Spielzeugautos, sondern &#8220;nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit&#8221;, wie die BGH-Richter urteilten. Eine Markenrechtsverletzung sei zu verneinen, hei&#223;t es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_9207" class="wp-caption aligncenter" style="width: 506px"><a href="http://www.autotestsonline.de/blog/wp-content/uploads/2009/11/opel-logo_verzerrt.jpg"><img src="http://www.autotestsonline.de/blog/wp-content/uploads/2009/11/opel-logo_verzerrt.jpg" alt="Kein Erfolg f&#252;r Opel im Streit um das verwendete Firmenlogo" title="opel-logo_verzerrt" width="496" height="299" class="size-full wp-image-9207" /></a><p class="wp-caption-text">Kein Erfolg f&#252;r Opel im Streit um das verwendete Firmenlogo</p></div><br />
Niederlage f&#252;r Opel vor dem Bundesgerichtshof: Ein Spielzeughersteller darf den Opel-Blitz,  das Logo der R&#252;sselsheimer GM-Tochter, ungefragt und ungestraft auf seine Modellautos kleben. Denn der K&#228;ufer sieht in dem Markenzeichen keinen Hinweis auf den Hersteller des Spielzeugautos, sondern &#8220;nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit&#8221;, wie die BGH-Richter urteilten. Eine Markenrechtsverletzung sei zu verneinen, hei&#223;t es in der Begr&#252;ndung,  &#8220;insoweit fehlt es an einer unlauteren Beeintr&#228;chtigung oder Ausnutzung des Rufs der f&#252;r Kraftfahrzeuge eingetragenen Marke der Kl&#228;gerin&#8221;.<span id="more-10786"></span></p>
<p>Lang ist die Liste der Gerichtsentscheidungen, die sich mit diesem Fall schon besch&#228;ftigt haben:<br />
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Januar 2010, Aktenzeichen I ZR 88/08 – Opel-Blitz II<br />
OLG N&#252;rnberg, Urteil vom 29. April 2008, Aktenzeichen 3 U 1240/07<br />
LG N&#252;rnberg-F&#252;rth, Urteil vom 11. Mai 2007, Aktenzeichen 4HK O 4480/04</p>
<p>EuGH, Urteil vom 25. Januar 2007, Aktenzeichen C-48/05,</p>
<p><strong><a href="http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,672155,00.html">Opel-Blitz darf auf Spielzeugauto</a>, </strong><em>spiegel online</em></p>
<blockquote><p>Er wies damit eine Klage der Adam Opel AG wegen angeblicher Verletzung der Markenrechte ab. Der Autohersteller hat sein bekanntes Logo in Deutschland als Marke auch f&#252;r Spielzeug eintragen lassen. Dennoch brachte der Spielzeughersteller Autec einen funkgesteuerten Nachbau des Opel Astra V8 Coupé auf den Markt, dessen K&#252;hler &#8211; wie beim Original &#8211; der Opel-Blitz ziert. Im Gegensatz zu mehreren anderen Modellautoherstellern hatte sich Autec hier&#252;ber zuvor nicht mit der Opel AG abgestimmt. Dagegen klagten der R&#252;sselsheimer Autobauer.</p>
<p>In dem Streit hatte 2007 der Europ&#228;ische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Opel die Nutzung seines Logos nur verbieten kann, wenn dies zu Missverst&#228;ndnissen hinsichtlich des Herstellers des Spielzeugs f&#252;hren kann. Nach den Vorinstanzen wies nun auch der BGH die Klage in oberster Instanz ab. Das am Modellauto angebrachte Markenzeichen werde von den Verbrauchern als Nachbildungsdetail des Modells angesehen, nicht aber als Verweis auf dessen Hersteller.</p></blockquote>
<p>Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs</p>
<p><strong><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;pm_nummer=0009/10">Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung durch Spielzeugautos</a></strong></p>
<blockquote><p>Der u. a. f&#252;r Markenrecht zust&#228;ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass der Hersteller eines Kraftfahrzeuges den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung seines Originalfahrzeugs auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf seine Markenrechte verbieten kann.</p>
<p>Die Kl&#228;gerin, die Adam Opel GmbH, ist Inhaberin einer f&#252;r Kraftfahrzeuge und Spielzeug eingetragenen Bildmarke, die das Opel-Blitz-Zeichen wiedergibt. Sie wendet sich gegen den Vertrieb eines funkgesteuerten Spielzeugautos der Beklagten, das ein verkleinertes Abbild eines Opel Astra V8 Coupé darstellt und am K&#252;hlergrill das Opel-Blitz-Zeichen tr&#228;gt.</p>
<p>Das Landgericht N&#252;rnberg-F&#252;rth hat zu der Frage, ob diese Nachbildung in verkleinertem Ma&#223;stab eine unzul&#228;ssige Markenbenutzung darstellt, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europ&#228;ischen Union eingeholt. Dieser hat entschieden, dass es ma&#223;geblich auf die von dem vorlegenden Gericht zu treffende Feststellung ankomme, ob die angesprochenen Verkehrskreise das identische Zeichen auf den Spielzeugmodellautos als Angabe dar&#252;ber verst&#252;nden, diese stammten von der Kl&#228;gerin oder einem mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen. Das Landgericht hat die u.a. auf Unterlassung und Schadensersatz gerichtete Klage daraufhin abgewiesen. Es hat angenommen, der Verkehr sehe die auf einem verkleinerten Abbild eines gro&#223;en Originalfahrzeugs an der richtigen Stelle angebrachte Marke als einen Teil des Modellfahrzeugs an und rechne sie weder dem Hersteller des Vorbilds zu noch gehe er von wirtschaftlichen, insbesondere lizenzvertraglichen Beziehungen zwischen den Herstellern des Vorbilds und des Spielzeugmodells an. Das Berufungsgericht hat diese Auffassung best&#228;tigt. Die Revision der Kl&#228;gerin hatte keinen Erfolg.</p>
<p>Eine Verletzung der f&#252;r Spielzeug eingetragenen Marke der Kl&#228;gerin hat der Bundesgerichtshof verneint. Zwar liegen die Voraussetzungen einer Markenverletzung insoweit vor, als es sich bei der Anbringung des Opel-Blitz-Zeichens auf dem Spielzeugauto der Beklagten um die Benutzung eines mit der Klagemarke identischen Zeichens f&#252;r identische Waren (Spielzeug) handelt. Dadurch werden jedoch weder die Hauptfunktion der Marke, die Verbraucher auf die Herkunft der Ware (hier: Spielzeugauto) hinzuweisen, noch sonstige Markenfunktionen beeintr&#228;chtigt, weil die angesprochenen Verbraucher das Opel-Blitz-Zeichen auf den Spielzeugautos der Beklagten nur als – originalgetreue – Wiedergabe der Marke verstehen, die das nachgebildete Auto der Kl&#228;gerin an der entsprechenden Stelle tr&#228;gt. Das Opel-Blitz-Zeichen wird nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit angesehen. Die Verbraucher sehen darin folglich keinen Hinweis auf die Herkunft des Modellautos.</p>
<p>Soweit die Marke der Kl&#228;gerin f&#252;r Kraftfahrzeuge eingetragen ist, handelt es sich nicht um &#228;hnliche Waren (Spielzeugautos und Kraftfahrzeuge), so dass auch die Annahme einer Markenverletzung wegen Begr&#252;ndung einer Verwechslungsgefahr ausscheidet. Unter dem Gesichtspunkt des Schutzes einer – f&#252;r Kraftfahrzeuge – bekannten Marke ist eine Markenverletzung gleichfalls zu verneinen. Insoweit fehlt es an einer unlauteren Beeintr&#228;chtigung oder Ausnutzung des Rufs der f&#252;r Kraftfahrzeuge eingetragenen Marke der Kl&#228;gerin.</p></blockquote>
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		<item>
		<title>Tankstelle haftet nicht f&#252;r falsches Tanken</title>
		<link>http://www.autotestsonline.de/tankstelle-haftet-nicht-fuer-falsches-tanken/2010/01/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 17:37:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klaus Justen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[in teurer Fehlgriff, aber noch herrschen an den Gerichten in Deutschland keine amerikanischen Verh&#228;ltnisse: Weil er versehentlich Superbenzin statt Diesel getankt hatte, verklagte ein Autofahrer die Tankstelle. Die habe die Zapfs&#228;ulen verwirrend angeordnet und sei deshalb schuld an dem teuren Motorschaden. 
Mit dieser Argumentation biss der Autobesitzer jedoch beim Landgericht Bochum und sp&#228;ter beim Oberlandesgericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1766" class="wp-caption aligncenter" style="width: 506px"><a href="http://www.autotestsonline.de/blog/wp-content/uploads/2009/03/tanken.jpg"><img src="http://www.autotestsonline.de/blog/wp-content/uploads/2009/03/tanken.jpg" alt="Welche der vielen Zapfpistolen darf es denn sein?" title="tanken" width="496" height="377" class="size-full wp-image-1766" /></a><p class="wp-caption-text">Welche der vielen Zapfpistolen darf es denn sein?</p></div>Ein teurer Fehlgriff, aber noch herrschen an den Gerichten in Deutschland keine amerikanischen Verh&#228;ltnisse: Weil er versehentlich Superbenzin statt Diesel getankt hatte, verklagte ein Autofahrer die Tankstelle. Die habe die Zapfs&#228;ulen verwirrend angeordnet und sei deshalb schuld an dem teuren Motorschaden. <span id="more-10647"></span></p>
<p>Mit dieser Argumentation biss der Autobesitzer jedoch beim Landgericht Bochum und sp&#228;ter beim Oberlandesgericht Hamm auf Granit. Er muss seinen Schaden selber tragen. Und hat jetzt auch noch Kosten in &#228;hnlicher H&#246;he f&#252;r Gerichte und Anw&#228;lte zu tragen – aber wer bei einer solchen Sachlage durch die Instanzen klagt, hat vermutlich eine Rechtsschutzversicherung in der Hinterhand.</p>
<p>Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, Aktenzeichen 2 U 155/08</p>
<p>via <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/Tankstelle-haftet-nicht-bei-Falschbetankung-des-Autos.news9013.htm">Tankstelle haftet nicht bei Falschbetankung des Autos</a></p>
<blockquote><p>Im zugrunde liegenden Fall betankte der sp&#228;tere Kl&#228;ger sein Auto an einer Tankstelle versehentlich mit Superbenzin statt mit Dieselkraftstoff. Dies f&#252;hrte bei der Weiterfahrt zur Zerst&#246;rung des Motors und zur Besch&#228;digung von Aggregaten, die f&#252;r die Kraftstoffversorgung erforderlich sind.</p>
<p>Der Fahrzeugbesitzer verklagte daraufhin den Tankstellenbetreiber auf Schadensersatz, da er der Meinung war, dass die untypische Anordnung der Zapfs&#228;ulen ihn verwirrt h&#228;tte und es dadurch zu einer Falschbetankung gekommen sei. Der Tankstellenbetreiber h&#228;tte damit seine Sorgfaltspflicht verletzt.</p>
<p>Sowohl das Landgericht Bochum als auch das Oberlandesgericht Hamm wiesen die Schadensersatzklage ab. Aus vorgelegten Fotos sei ersichtlich, dass gro&#223;e blaue bzw. schwarze auf den jeweiligen Zapfs&#228;ulen angebrachte Schilder anzeigen, welcher Kraftstoff aus der betreffenden S&#228;ule zu entnehmen ist. Bereits daraus sei f&#252;r einen Kunden ohne Weiteres zu ersehen, welche Zapfs&#228;ulen Diesel-Kraftstoff enthalten. Die S&#228;ule, aus der der Kl&#228;ger tankte, war mit einem unmissverst&#228;ndlichen Aufkleber &#8220;Superplus unverbleit&#8221; gekennzeichnet. Die vom Kl&#228;ger monierte Anordnung der Zapfs&#228;ulen stellt auch keinen Versto&#223; gegen die etwaig durch das Ger&#228;te- und Produktsicherheitsgesetz modifizierte Sorgfaltspflichten dar.</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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