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Bußgeld aus dem Ausland: Bald wird es ernst

02.02.2010 | 16:48 | Ein Beitrag von Klaus Justen | Keine Kommentare

Gelasert: Temposünden inicht nur) in Österreich sind teuer

Gelasert: Temposünden (nicht nur) in Österreich sind teuer

Wenn alles in der Gesetzgebung glatt läuft, müssen sich Autofahrer in Deutschland spätestens Ende des Jahres darauf einrichten, dass die deutsche Justiz Bußgelder für schnelles Fahren oder sonstige Verkehrsverstöße eintreibt, die in anderen Ländern der Europäischen Union verhängt wurden. Doch nach dem jetzigen Stand der Dinge werden Bußgeldbescheide aus Frankreich, den Niederlanden, aber auch aus Spanien weiterhin in den Papierkorb wandern – und nicht vom Bundesamt für Justiz vollstreckt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Im Fall Niederlande und Frankreich liegt das daran, dass die Behörden in diesen Ländern wenig Federlesens machen bei der Ermittlung eines Verkehrssünders. Ohne großen Aufwand zu betreiben, werden dort die Halter des Fahrzeugs in die Pflicht genommen und bestraft. Eine Strafe für ein Vergehen, das man nicht begangen hat? Widerspricht dem deutschen Rechtssystem, die Behörden in den betreffenden Ländern mit Halterhaftung können sich also das Porto sparen, ihr Vollstreckungsersuchen nach Deutschland zu schicken.

Französische Bußgeldbescheide kann man noch aus anderen Gründen mit einem Stempel für die Rundablage versehen, genau so wie die Behörden-Schriebe aus Spanien: Wie die SZ den ADAC-Juristen Michael Nissen zitiert, halten diese beiden Länder es nicht für erforderlich, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid in der Landessprache des Autofahrers zu versenden, wie es im europäischen Rechtshilfeübereinkommen festgelegt wurde.

Folge dieser Borniertheit: Nach deutschem Verständnis ist ein Bußgeldbescheid damit nicht rechtmäßig zustande gekommen. Also wird eine deutsche Behörde auch nicht das geforderte Bußgeld eintreiben.

Unliebsame Urlaubserinnerung, Süddeutsche Zeitung

Selbst wenn die französische Justiz auf die deutschen Bedenken Rücksicht nehmen und den wirklichen Fahrer ermitteln wollte, könnte sie an der eigenen Infrastruktur scheitern: Weil die Autonummer ja ausreicht, “wird in Frankreich nur von hinten geblitzt”, sagt ADAC-Jurist Michael Nissen. Und Brenner weiß, dass mancher ausländische “Starenkasten” die deutschen Bindestriche durcheinanderbringt – aus BN-L könnte unversehens ein B-NL-Kennzeichen werden.

Fraglich bleibt zudem, wie die Justizbürokratie minimale Verfahrensstandards umsetzen wird. Denn der Verkehrssünder muss seinen Bußgeldbescheid in einer Sprache erhalten, die er versteht. Das steht im Europäischen Rechtshilfeübereinkommen. Italien und Niederlande beispielsweise bemühten sich um Übersetzungen, – “doch Franzosen und Spanier schicken das in ihren Sprachen”, berichtet Nissen. Wer also auf Finnisch aufgefordert wird, sich zur Missachtung einer Ampel in Jyväskyla zu äußern, wird den Fortgang des Geschehens eher gelassen abwarten können.

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