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Autofahrer muss bei Motordefekt warnen

15.10.2009 | 18:29 | Ein Beitrag von Klaus Justen | 1 Kommentar

Der bessere Weg bei einem Motorschaden: Rauf auf den Standstreifen

Der bessere Weg bei einem Motorschaden: Rauf auf den Standstreifen

Wer auffährt ist schuld – diese Auffassung sitzt so tief in den Köpfen vieler Autofahrer, dass sie nicht auf die Idee kommen, irgendetwas selbst falsch gemacht zu haben. Wie kann man es sonst verstehen, wenn ein Autofahrer mit Tempo 30 oder 40 über die Autobahn schleicht, weil der Motor kurz vor dem Exitus steht, und sich dann wundert, dass auf das fast stehende Fahrzeug ein anderes auffährt. Und dann verlangt, der Auffahrende solle komplett für den Schaden einstehen – obwohl die Warnblinkanlage beim Pannenfahrzeug nicht eingeschaltet war. Das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 12 U 5/08) hat in diesem Fall der Wahrnehmung ein wenig auf die Sprünge geholfen: Der Autofahrer mit dem defekten Fahrzeug muss zwei Drittel des Schadens übernehmen.

via Autofahrer muss bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen

Auf der Autobahn bemerkt der Fahrer einen Motordefekt, woraufhin er deutlich langsamer wurde. Deshalb wechselte er von der linken Spur auf die rechte. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ihm ein anderer Fahrer auf. Den Warnblinker oder ähnliches hatte er nicht gesetzt. Den Schaden wollte er dennoch vom Auffahrenden ersetzt bekommen.

Damit scheiterte er sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz größtenteils. Bei einem Auffahrunfall spreche zwar viel für die Schuld des Auffahrenden. In diesem Fall müsse der Kläger aber zwei Drittel des Schadens tragen. Da er den Schaden bemerkte und deshalb auch von der linken auf die rechte Fahrbahn fuhr, hätte er die nach ihm fahrenden Fahrer durch Hupen, Bremszeichen oder Warnblinker warnen müssen. Dabei sei es unerheblich, ob er beim Unfall bereits stand oder noch mit 30 bis 40 km/h fuhr. Auf einer Autobahn müsse niemand damit rechnen, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug ohne erkennbaren Grund und vor allem ohne Warnzeichen so langsam werde. Daher sei der Verschuldensanteil dieses Fahrers doppelt so hoch wie der des Auffahrenden.

Kammergericht Berlin, Aktenzeichen: 12 U 5/08

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  • Tags: Geld · Highway to Hell · Ratgeber · Recht · Verkehrssicherheit · Versicherung

    1 Antwort bis jetzt ↓

    • 1 Susi Schlinger // Nov 10, 2009 at 01:16

      Cooler Blog, ich werde noch öfters kommen.

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