Die Videoanlage steht auf der Brücke und erfasst alle Verkehrsteilnehmer – ganz gleich, ob sie sich an die Verkehrsregeln halten oder nicht. Bislang gängige Praxis in vielen Bundesländern, um Abstandssünder zu ermitteln. Aber nicht rechtens, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Ein klarer Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Denn auf gesetzlicher Grundlage basiert das Verfahren nicht, sondern nur auf ministeriellen Erlassen. Mit der Gesetzestreue haben es die verantwortlichen Ministerien in Deutschland ja nicht immer, und so sonderlich viel ist in der Zwischenzeit auch offenbar nicht passiert, diesen Zustand zu ändern, wie auto motor und sport aufzeigt.
Polizeiliche Videoüberwachung verstößt gegen das Gesetz, auto motor und sport
Die Verfolgung von Abstands- oder Tempodelikten mit Videotechnik ohne jeden Anlass habe derzeit keine verfassungskonforme Basis. Dies könne zu einem Beweisverwertungsverbot führen, was nun im konkreten Fall vom Amtsgericht Güstrow entschieden werden müsse.
Die dort verwendete Videotechnik VKS des Herstellers Vidit ist aufgrund ihrer Genauigkeit sowie ihrer Bedien- und Auswertefreundlichkeit bei der Polizei sehr beliebt.
Sie ist in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen, Bremen und Sachsen sowie speziell in den Landkreisen Osnabrück, Parchim, Ludwigslust, Güstrow, Peine, Gifhorn, Helmstedt und Oldenburg im Einsatz.
70 Videobrückenanlagen sind
Laut Hersteller sind 44 VKSSysteme in Behördenhand. Nach einer Schätzung aus Polizeikreisen versehen etwa 70 Videobrückenanlagen, wie es im Fachjargon heißt, bundesweit ihren Dienst – nicht eingerechnet allerdings jene, die möglicherweise von Kommunen betrieben werden.
in Deutschland im Dienst“Alle Verfahren, bei denen diese Videotechnik eingesetzt wurde und die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, sollten jetzt von den Bußgeldstellen oder den Gerichten eingestellt werden”, fordert Verkehrsrechtsanwalt Michael Bücken nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Michael Brenner, der an der Universität Jena Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht lehrt, geht sogar noch weiter: “Das Videoverfahren ist faktisch so lange nicht mehr einsetzbar, bis die Länder gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen haben.” Und das kann dauern, wie die Erfahrung lehrt.
In Bayern beispielsweise, wo etwa 20 Exemplare des Videosystems JVCPiller Charakter Generator im Einsatz sind, wähnt man sich auf der sicheren Seite.
“Die Brückenkameras dienen lediglich als verlängertes Auge der Polizisten vor Ort”, sagt Holger Plank aus dem bayerischen Innenministerium. Das Verkehrsgeschehen werde zwar gefilmt und live in die Einsatzwagen übertragen, eine am Straßenrand postierte Identifizierungskamera löse allerdings nur aus, wenn die beobachtenden Beamten den Verdacht auf einen Verkehrsverstoß hätten.
Ob diese Praxis den Anforderungen der Verfassungshüter entspricht, haben sie bislang offen gelassen. “Das ist definitiv ein Grenzfall”, räumt Datenschützer Thilo Weichert ein. “Allerdings laufen die Länder Gefahr, dass ihnen die Bußgeldbescheide reihenweise von Gerichten zerschossen werden, wenn sie keine rechtlichen Konsequenzen ziehen.”
Das wird jene rund 150.000 Autofahrer kaum trösten, die derzeit in der Flensburger Verkehrssünderkartei wegen Abstandsdelikten aktenkundig sind. Zwar nicht aus Mangel an Beweisen, aber ohne Legitimation.













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